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roots of compassion



 

Der nächste Erste-Hilfe-Kurs für Hunde findet statt am >> Termin steht noch nicht fest << von 15-18 Uhr (3 UStd.)

in den Räumen von rage&reason, Margarethenried 10 "Alte Wirtschaft", 85413 Hörgertshausen (im Herzen der Hallertau zwischen Moosburg und Mainburg)

Leitung: Dr.med.vet. Annette Feische, prakt. Tierärztin

Kosten: €25 (inkl. Verbandsmaterial zum Üben, Kursunterlagen, Zertifikat [€5 pro TeilnehmerIn gehen als Spende an den Hundegnadenhof der Tierfreunde Niederbayern])

Sie können Ihren eigenen Hund mitbringen, sofern dieser ordnungsgemäß geimpft und sozialverträglich ist. Läufige Hündinnen können aus naheliegendem Grunde nicht mitgebracht werden.

Jede weitere Person einer Familie, die mit dem gleichen Hund übt, zahlt nur 20€.

Anmeldung unter: info@rageandreason.de oder kleintierpraxis-affalterbach@t-online.de

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Der nächste Hundeführerscheinkurs findet statt am >> Termin steht noch nicht fest <<. Näheres hier

 

Was kann man bei Vergiftung eines Tieres tun ?

Vergiften gehört zu den barbarischsten und feigsten Verbrechen gegen Tiere und bereitet ihnen einen sehr schmerzhaften und qualvollen Tod. Und es bedeutet immense Qualen und Trauer für die Menschen, die sie lieben. Seltsamerweise gibt es kaum Anzeigen bei der Polizei oder der Gemeindeverwaltung, viele Menschen glauben, dies bringe nichts und akzeptieren das Geschehene einfach: "So ist das Leben." Die Opfer würden anderer Meinung sein..., wenn sie dazu befragt werden könnten! Ihr Tierarzt wird alles tun, um ein vergiftetes Tier zu retten, aber es ist oft unmöglich, sein Leben zu retten. Daher ist es wichtig, selbst erste Schritte einzuleiten!

Der Tierarzt kann die Vergiftungsfälle anonym in seiner Klinik melden, das Giftproblem dokumentieren und die zuständigen Behörden darauf aufmerksam machen. Diese Aufzeichnungen werden für Beweise und Statistiken benötigt, so dass die Behoerden nicht länger so tun können, als existiere das Problem nicht, und um sie dazu zu zwingen, Schritte einzuleiten , um die Tiere zu schützen. Wir arbeiten auf strengere Gesetze hin, harte Strafen und effektive Vollstreckung dieser Gesetze.

VORSICHTSMASSNAHMEN

Halten Sie ihr Tier von "essbaren Dingen" an Orten, wo diese nicht hingehören, fern. Sie können in Plastiktüten, Schüsseln mit Futter oder Flüssigkeit verpackt sein oder in Essensresten, Frikadellen usw. Entfernen sie solch verdächtige Dinge und werfen Sie sie weg wenn sie welche sehen. Giftköder werden oft an Orten ausgelegt wo Tierfreunde Futter für Streuner lassen. Vorsicht bei (farbigen) pudrigen Substanzen! Halten Sie ein Auge auf das Benehmen von irgendwelchen Fremden auf Ihrem Grundstueck, insbesondere wenn sie sich über Ihre bellenden Hunde ärgern. Notieren sie die Nummernschilder verdächtiger Autos mit dem Datum und dem Ort, wann und wo Sie sie gesehen haben. Halten Sie eine Kamera bereit, um Beweise zu sammeln.

VORBEREITUNG ZUR ERSTEN HLFE

Besprechen Sie zunächst den Inhalt und die Benutzung eines Erste Hilfe-Kastens mit Ihrem Tierarzt, da Medikamente und Gegenmittel von Land zu Land verschieden sind. Bitten Sie ihren Tierarzt, Ihnen die Symptome von Vergiftungen durch Herbizide oder Pestizide wie Strichnin, Arsen, Paraquat etc zu beschreiben. Er weiss, welche Gifte in der Gegend benutzt werden, er kann die Symptome erklären und er kann Ratschläge zur Behandlung geben. Es ist wichtig, die Symptome zu kennen, da Gegenmittel gefährlich sein können, wenn das Tier nicht vergiftet ist! Die meisten Tierärzte stimmen zu, dass ein Erste Hilfe-Kasten beim Besitzer eines vergifteten Tieres unerlässlich für sein Überleben ist. Bitten Sie Ihren Tierarzt, Ihnen zu zeigen, wie man in einem solchen Notfall mit einer Spritze umgeht. Vorbereitung ist der erste Schritt!

DER ERSTE HILFE-KASTEN

Halten Sie stets einen Erste Hlfe-Kasten mit Medikamenten (Ampullen und/oder Lösungen), aktivem Kohlenstoff (Tabletten oder Lösung), einer Spritze und Gegenmitteln sowie den Dosierungs- und Verabreichungsanleitungen, die Ihnen Ihr Tierarzt geben wird, bereit. Beachten Sie, dass Hunde und Katzen unterschiedliche Behandlung brauchen und dass die orale Behandlung eines vergifteten Tieres nicht möglich ist, wenn es Krämpfe hat oder nicht schlucken kann.

ERSTE HILFE

Warnen Sie den Tierarzt sofort! Wenn Sie mit Erster Hlfe beginnen, lassen Sie eine andere Person den Tierarzt anrufen so dass er sich auf die Notfall-Behandlung vorbereiten kann, während Sie auf dem Weg zu ihm sind.

1. Wenn möglich, versuchen Sie die Substanz zu identifizieren welche das Tier zu sich genommen hat, bevor Sie Medikamente verabreichen, indem Sie

  • gründlich die Umgebung absuchen und

  • die Symptome des Tieres beobachten.

    WARNUNG: Sie sollten ein Tier NICHT zum Erbrechen bringen, wenn es ätzende Substanzen oder Glas geschluckt hat, da dies weitere Schäden an den inneren Organen verursacht! In diesem Fall versuchen Sie aktiven Kohlenstoff zu verabreichen und machen Sie sich sofort auf den Weg zum Tierarzt. WARNUNG: Wenn das Tier Krämpfe hat, verabreichen Sie NICHTS oral (durchs Maul). Passen Sie beim Schlucken immer sehr gut auf, dass nichts in die Lungen kommt.

Wenn es wahrscheinlich ist, dass es ein anderes Gift geschluckt hat:

2. Bringen Sie das Tier folgendermassen zum Erbrechen:

  • oral : 30 - 60 cc gesättigtes Salzwasser oder

  • oral : 30 - 60 cc verdünntes Hydrogenperoxid (1: 10) oder

  • oral : Senfsamen in lauwarmem Wasser oder

  • oral : 10 % IPECAC Syrup (10ml für 10kg Körpergewicht) oder :

  • Injektion : APOMORPHINE (0,05mg pro Kilo Körpergewicht), bitte nicht für Katzen benutzen, da sie davon wild werden oder

  • Injektion : FILTALON unter die Haut 1cc für einen grossen Hund und wenn er nicht erbrochen hat ein weiteres cc nach 5 Minuten / mittlerer Hund: 1cc / sehr kleiner Hund oder Katze 0.5 cc

3. Nur nachdem das Tier erbrochen hat:

  • Lassen Sie es aktiven Kohlenstoff schlucken

  • Setzen Sie ihm eine intramuskuläre Injektion von

  • Hunde/Katzen: ATROPINE (0.04mg per Kilo oder 1ml per 10 Kilo) oder

  • Katzen: XYLAZINE (0.5 - 1mg per Kilo)

    Vorsicht: Auf keinem Fall überdosieren!!

VERGIFTUNGSERSCHEINUNGEN

  • Insektizide (Organophosphat) - viel Spucke, tränende Augen, Durchfall, schweres Erbrechen, Erweiterung der Pupille, Muskelzuckungen, asthmatisches Atmen, Krämpfe und Koma. Behandlung: Eine Injektion Atropin (eine Ampulle für eine Katze oder einen kleinen Hund, zwei oder drei Ampullenh für groessere Hunde, je nach Gewicht). Die Spritze kann intravenös (in die Vene, so wird es am schnellsten in die Blutbahn absorbiert), intramuskulär (in den Muskel) oder subkutan (unter die Haut) gegeben werden -

  • Rattengift (Warfarin) - verursacht Erbrechen und Durchfall, manchmal jedoch zeigt das Tier für zwei bis drei Tage überhaupt keine Symptome. Rote, lila oder dunkelblaue Flecken auf Körper und Gaumen beginnen sich später zu entwickeln. Dies sind Zeichen innerer Blutungen. Behandlung ist eine Injektion von Vitamin K (Konakion) gegen Blutgerinnung - zwischen 5 und 20mg je nach Grösse und Gewicht des Tieres. -

  • Strichninvergiftung - Tiere welche mit Strichnin vergiftet wurden bekommen spasmatische Anfälle, ihre Pupillen erweitern sich und ihre Muskeln zucken. Behandlung ist eine Injektion Diazepan (Valium): Für Katzen 5-10mg, für Hunde 10-30mg je nach Grösse und Gewicht.

 

Melden Sie Fälle von absichtlicher Vergiftung umgehend
der Polizei und der Gemeindeverwaltung!

 

  ® Action Against Poisoning


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Was tun bei Jagdterror ?

 

    

 

Opfer eines schießwütigen Jägers

Collie-Mix-Hündin Ronja (4) wurde ein Vorderlauf abgeschossen, ihr Kumpel, Doggenrüde Robbie (5) ist seither verschwunden; vermutlich wurde er vom gleichen Jäger erschossen.  Es gab nicht den geringsten nachvollziehbaren Grund - sofern es überhaupt eine Begründung oder Rechtfertigung für derlei Handeln geben kann -, auf die Hunde zu schießen. Jäger Alfred K.  räumt ein, auf Ronja geschossen zu haben - innerhalb des umfriedeten Geländes ihrer Halterin. Ronja und Robbie, so K., hätten an den Vortagen in seinem Revier gewildert, es habe zwei tote Rehe an der  Wildfütterung gegeben.

Für nähere Infos zu dem Fall klick >>> hier

 

Nachfolgend ein 10-Punkte-Plan für HaustierhalterInnen, deren Haustier durch einen Jäger verletzt oder getötet wurde:

1. Die Stelle markieren, an der das getötete oder verletzte Tier gefunden wurde; wenn bekannt, auch die Stellen, an der sich Jäger und Tierhalter zum Zeitpunkt der Schussabgabe befanden. Zeugen hinzuziehen und unbedingt Fotos und/oder Videoaufnahmen (evtl. zusätzlich Lageplan-Skizze) anfertigen.

2. Das verletzte oder getötete Tier unverzüglich zur Behandlung bzw. Röntgenaufnahme zum Tierarzt bringen und ein Gutachten anfordern. Ein totes Tier sollte nach Möglichkeit zur Beweissicherung an ein Institut für Veterinärpathologie gebracht werden. Anschrift beim zuständigen Veterinäramt erfragen.

3. Strafanzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Hinweis: Die Polizei muss eine Strafanzeige aufnehmen, dies kann nicht abgelehnt werden.

4. Anzeigen immer schriftlich erstatten (Kopien anfertigen). Das Vernehmungsprotokoll der Polizei genau durchlesen und darauf achten, dass die Aussage richtig aufgenommen wurde. Möglichst vorher, aber spätestens ab diesem Zeitpunkt sachkundigen Rat und Unterstützung einholen. Am besten einen Rechtsanwalt einschalten.

5. Den Tathergang der zuständigen Unteren Jagdbehörde schriftlich melden (Anschrift über Kreisverwaltung oder Ordnungsamt erfragen). Dieses Schreiben in Kopie an den zuständigen Landesjagdverband, den/die örtlichen Tierschutzverein(e) und an rage&reason senden.

6. Presse und Fernsehsender von dem Vorfall benachrichtigen und, wenn vorhanden, Foto(s) zur Verfügung stellen.

7. Wichtig: Beweismittel (Originale) niemals aus der Hand geben - auch nicht an die Polizei! (Unterschriebene Zeugenaussagen, Röntgenaufnahmen, Geschosse, Negative etc.). Sofern möglich: Kopien anfertigen.

8. Das verletzte oder tote Tier gehört dem Haustierhalter und muss diesem auf Verlangen vom Jäger ausgehändigt werden.

9. Gefühle von Trauer, Verzweiflung, Ohmacht, Wut, Hass nicht in sich hineinfressen; ggf. professionelle psychologische Hilfe suchen.

10. Auch wenn es noch so verständlich wäre: Keine Selbstjustiz oder ungesetzlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen den Jäger!

zumindest die meisten (wie aus rechtlichen Gründen formuliert werden muß)

klick auf den Button zur Anti-Jagd-Seite


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Hundeparasit und Kälbersterben

Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Landwirten und Hundehaltern, die ihre Hunde auf landwirtschaftlichen Nutzflächen laufen lassen. Der Grund dafür liegt in der Sorge der Landwirte, über abgesetzten Hundekot könnten bestimmte Parasiten auf die Felder und damit in das Grünfutter des Kuhbestandes gelangen, die Ursache seien für vermehrte Fehl- oder Totgeburten.

Es gibt in der Tat einen protozoären Parasiten - Neospora Caninum -, der zu Kälberabortus führt. Dieser Parasit kann auch über den Kot infizierter Hunde, die als Endwirte gelten, übertragen werden. Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien können Hunde sich allerdings nur dadurch infizieren, dass sie Nachgeburten, Abortmaterial oder Gebärmutterausfluss bereits infizierter Kühe aufnehmen. Es liegt auf der Hand, dass es sich bei infizierten Hunden allenfalls um die eigenen Hofhunde des Landwirtes handeln kann, die mit entsprechendem Material gefüttert wurden oder auf sonstigem Wege damit in Kontakt kamen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund, der nicht auf einem Hof mit Rinderwirtschaft gehalten wird, sich mit Neospora Caninum infiziert, ist, wie auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelschutz bestätigt, gleich null:

www.lgl.bayern.de/veterinaer/hundeparasit_neospora_caninum.htm

Im übrigen wurden bisher weltweit erst drei (!) Fälle publiziert (Stand 6/2003), in denen bei einem infizierten Hund Neospora Caninum im Kot nachgewiesen wurde (McGerry, J Parasitol. 2003, Jun; 89 [3]: 628-30). Der Neosporose-Experte Prof. Bruno Gottstein, Direktor des Instituts für Parasitologie der Universität Bern weist ergänzend darauf hin, dass die übertragung von Neospora Caninum in mehr als 90% der Fälle “endogen transplazentar”, also über die Plazenta des Muttertieres auf den Kälberfötus, vonstatten gehe, dass also dem Hund als überträger nur eine untergeordnete Bedeutung zukomme. Dennoch: ein Restrisiko bleibt.

Landwirten ist deshalb dringend anzuraten, ihre Hunde nicht mit Nachgeburten oder Abortmaterial zu füttern und dafür zu sorgen, dass sie auch mit auf den Misthaufen geworfenem Material nicht in Kontakt kommen sowie im Stall keinen Gebärmutterausfluss aufschlecken können. Damit ist die Gefahr der übertragung von Neospora Caninum durch Hundekot praktisch ausgeschlossen.

Im Klartext: Das von Hunden ausgehende Neosporose-Risiko geht tatsächlich von den Landwirten selbst aus. Hunde, die keine Nachgeburten oder dergleichen zu fressen bekommen, können nicht infiziert sein - am wenigsten Hunde, die über industriell hergestelltes, d.h. ultrahocherhitztes Fertigfutter ernährt werden - und können insofern auch keine Gefahr darstellen.

Die von Bauernverbänden und ihren Publikationsorganen immer wieder vorgenommene Schuldzuweisung an die Adresse von Hundehaltern entbehrt jeder Grundlage. Sie erscheint als billiger Versuch, von den selbstzuverantwortenden Mißständen und den daraus resultierenden Problemen in der Haltung von "Nutztieren"abzulenken.

Im Übrigen sind es die Bauern selbst, die durch megatonnenweises Ausbringen bakteriell hochverseuchter Gülle auf Felder und Wiesen diese mikrobiologisch überlasten. Bei entsprechend infiziertem Rinderbestand ist ggf. auch die Gülle mit Neospora Caninum belastet.

(Von der Verpestung von Luft, Boden und Grundwasser durch die in der ausgebrachten Gülle [= Kot und Urin von "Nutztieren"] enthaltenen Ammoniumnitrate und andere Gefahrstoffe ist hier noch gar nicht die Rede.)

 

 

 

 

 

VERANTWORTUNGSVOLLE HUNDHALTER/INNEN NEHMEN VON SELBST RÜCKSICHT AUF NATUR UND WILD

Selbstredend räumen sie, wo erforderlich, auch die Häufchen ihrer Hunde weg. Es bedarf insofern keiner Nachhilfe, am wenigsten seitens der Landwirte, die selbst Luft, Boden und Grundwasser mit Megatonnen an Fäkalien verseuchen. rage&reason

 

 

 


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